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Was macht ein Schimmelgutachter?

15. November 2022

Bildlizenz: Fotolia / Karin & Uwe Annas

Richtet Schimmel unübersehbar Schaden in den Innenräumen einer Wohnung an, ist professionelle Hilfe gefragt. Dies trifft auch schon für den Fall zu, dass sich ohne erkennbare Ursache modriger Geruch breitmacht – manche Schimmelbildungen sind nun einmal nicht an der Oberfläche sichtbar. Um herauszufinden, ob tatsächlich ein Schimmelpilz in der betroffenen Wohnung sein Unwesen treibt, wie groß das tatsächliche Ausmaß des Schadens ist und was ihn letztendlich verursacht hat, sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Gründliche Untersuchung

Hilfe finden die Geschädigten bei einem Sachverständigen oder Gutachter für Schimmel. Seriöse Schimmelgutachter nehmen vor Ort eine Beratung vor. Im Rahmen seiner Untersuchung wird der Gutachter oder Sachverständige sich ein genaues Bild von der betroffenen Wohnung beziehungsweise dem Haus machen. Alles, was der Experte dort feststellt, wird exakt dokumentiert. Dazu kommen Messungen von mikrobiellen flüchtigen organischen Verbindungen (MVOC) in der Raumluft und gegebenenfalls auch die Entnahme von Proben, die anschließend im Labor ausgewertet werden. Dadurch erhält man Gewissheit über die Schimmelpilzarten, die die Wohnräume belasten – ein wichtiger Hinweis um zu wissen, wie gefährlich die jeweiligen Pilze tatsächlich sind.

Im Anschluss erstellt der Fachmann ein Sanierungskonzept, in dem festgehalten wird, welche Maßnahmen wo erforderlich sind. Müssen die Schimmelkulturen lediglich fachgerecht entfernt und die einst befallenen Wände im Anschluss an eine gründliche Desinfizierung nur gestrichen werden? Oder liegt ein baulicher Mangel vor, der den Schimmelbefall erst verursacht hat und deshalb ebenfalls behoben werden muss, um eine erneute Schimmelbildung zu verhindern? Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann es mit der eigentlichen Sanierung losgehen. Nicht immer, aber doch recht häufig sind Gutachter beziehungsweise Sachverständige für Schimmelschäden selbst Sanierer und können die Schäden selbst beheben. Wer auch immer die Sanierung durchführt – der Gutachter prüft auch das Ergebnis dieser Arbeiten. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen an die Wohnungsnutzer. Dies betrifft nicht zuletzt das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten, das sehr oft Schimmelbefall verursacht.

Richtet Schimmel unübersehbar Schaden in den Innenräumen einer Wohnung an, ist professionelle Hilfe gefragt. Dies trifft auch schon für den Fall zu, dass sich ohne erkennbare Ursache modriger Geruch breitmacht – manche Schimmelbildungen sind nun einmal nicht an der Oberfläche sichtbar. Um herauszufinden, ob tatsächlich ein Schimmelpilz in der betroffenen Wohnung sein Unwesen treibt, wie groß das tatsächliche Ausmaß des Schadens ist und was ihn letztendlich verursacht hat, sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Gründliche Untersuchung

Hilfe finden die Geschädigten bei einem Sachverständigen oder Gutachter für Schimmel. Seriöse Schimmelgutachter nehmen vor Ort eine Beratung vor. Im Rahmen seiner Untersuchung wird der Gutachter oder Sachverständige sich ein genaues Bild von der betroffenen Wohnung beziehungsweise dem Haus machen. Alles, was der Experte dort feststellt, wird exakt dokumentiert. Dazu kommen Messungen von mikrobiellen flüchtigen organischen Verbindungen (MVOC) in der Raumluft und gegebenenfalls auch die Entnahme von Proben, die anschließend im Labor ausgewertet werden. Dadurch erhält man Gewissheit über die Schimmelpilzarten, die die Wohnräume belasten – ein wichtiger Hinweis um zu wissen, wie gefährlich die jeweiligen Pilze tatsächlich sind.

Im Anschluss erstellt der Fachmann ein Sanierungskonzept, in dem festgehalten wird, welche Maßnahmen wo erforderlich sind. Müssen die Schimmelkulturen lediglich fachgerecht entfernt und die einst befallenen Wände im Anschluss an eine gründliche Desinfizierung nur gestrichen werden? Oder liegt ein baulicher Mangel vor, der den Schimmelbefall erst verursacht hat und deshalb ebenfalls behoben werden muss, um eine erneute Schimmelbildung zu verhindern? Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann es mit der eigentlichen Sanierung losgehen. Nicht immer, aber doch recht häufig sind Gutachter beziehungsweise Sachverständige für Schimmelschäden selbst Sanierer und können die Schäden selbst beheben. Wer auch immer die Sanierung durchführt – der Gutachter prüft auch das Ergebnis dieser Arbeiten. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen an die Wohnungsnutzer. Dies betrifft nicht zuletzt das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten, das sehr oft Schimmelbefall verursacht.

Kosten trägt der Verursacher

Die Kosten für die Dienste eines Gutachters oder Sachverständigen variieren. Das hängt mit der Art und dem Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistungen zusammen. In der Regel erstellt der Experte ein Gutachten. Manchmal ist aber auch nur eine mündliche Stellungnahme notwendig. Fertigt der Fachmann ein Gutachten an, stellt ich auch die Frage nach dem Zweck.

Immerhin kann ein solches Gutachten auch vor Gericht verwendet werden. Ein solches Gutachten kann dann schon ein paar hundert Euro kosten. Die Kosten trägt der Verursacher. Ist also ein baulicher Mangel für den Schaden verantwortlich, muss der Vermieter das Gutachten bezahlen. Ist die Wohnung an sich einwandfrei, der Schimmelschaden aufgrund eines Fehlverhaltens beim Heizen und Lüften entstanden, muss der Mieter das Gutachten bezahlen.

Die Kosten für die Dienste eines Gutachters oder Sachverständigen variieren. Das hängt mit der Art und dem Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistungen zusammen. In der Regel erstellt der Experte ein Gutachten. Manchmal ist aber auch nur eine mündliche Stellungnahme notwendig. Fertigt der Fachmann ein Gutachten an, stellt ich auch die Frage nach dem Zweck.

Immerhin kann ein solches Gutachten auch vor Gericht verwendet werden. Ein solches Gutachten kann dann schon ein paar hundert Euro kosten. Die Kosten trägt der Verursacher. Ist also ein baulicher Mangel für den Schaden verantwortlich, muss der Vermieter das Gutachten bezahlen. Ist die Wohnung an sich einwandfrei, der Schimmelschaden aufgrund eines Fehlverhaltens beim Heizen und Lüften entstanden, muss der Mieter das Gutachten bezahlen.

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