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Schimmel Konflikte vermeiden

In Zeiten der Klimakrise

Niemand weiß, wie sich die Klimakrise in den nächsten Monaten entwickeln wird. Es ist anzunehmen, dass sie weiter voranschreitet und das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bundesbürger vor allem in der kalten Jahreszeit stark beeinflusst. Niemand will die immer teurer werdenden Energiekosten sinnlos und unnötig in die Luft jagen.

Also achtet man in privaten Haushalten ebenso wie in Ämtern und Unternehmen darauf, mit möglichst niedrigen Temperaturen möglichst viel an Kosten einzusparen. Es wird jedoch immer wieder Ausreißer geben, deshalb sind gesetzliche Regelungen zu Raumtemperaturen und Energieverbrauch unvermeidlich. Wie sie konkret ausfallen und welche Limits sie vorschreiben, ist bisher nicht bekannt. Gleichzeitig entwickelt sich die Klimakrise weiter. Die Eingriffe in das Heizverhalten der Bürger durch die Gesetzgeber müssen dann nachgebessert werden, eventuell sogar mehrfach in einem Jahr.

Diese Situation macht es Gerichten und Schiedsstellen schwer, zu gerechten Urteilen oder Einschätzungen zu kommen. 

Fallbeispiele

Konflikte zu vermeiden durch richtige Aufklärung

 

Schimmel Konflikte vermeiden | Beispiel 1
Ausgangslage
Eine gesetzliche Vorschrift beschränkt die Wohntemperaturen in Deutschland. Vermieter Gunnarson nimmt die Verordnung in seinem Mietvertrag auf:

Tagsüber:
Von 6 bis 23 Uhr 20 °C in den Wohnräumen, 21 °C in Bad und Toilette.
Nachts:
Von 23 bis 6 Uhr 18 °C in allen Räumen

Seine Mieter – Familie Hagemann – müssen diese Vorgaben einhalten und dürfen nicht eigenständig die Heizung höher- oder tieferstellen. Im Lauf des Winters entsteht in der von Familie Hagemann gemieteten Wohnung in Schlaf-, Wohnzimmer und Küche Schimmelpilzbefall.  Daraufhin will Herr Hagemann den Mietzins mindern.

Allerdings muss er zuerst den Schimmel beim Vermieter melden. Anschließend hat Vermieter Gunnarson zu beweisen, dass das Gebäude den allgemeinen Regeln der Bautechnik entspricht, also Fenster, Türen und Heizung. Der Mieter hat in seiner Wohnung Wärmebrücken ausfindig gemacht. Er fordert einen Vorschuss für das Anbringen einer Wärmedämmung. Die wird ihm nicht gewährt, weil das Gebäude zur Zeit seiner Errichtung den geltenden Regeln entsprach. Gleichwohl ist der Vermieter angehalten, durch richtiges Lüften dazu beitragen, den Schimmelbefall zu vermeiden, dabei das Alter des Gebäudes zu berücksichtigen. Altersbedingte Eigenschaften muss die Mieterfamilie hinnehmen.

Mietminderungen durch den Mieter sind berechtigt bei:

  • Schimmel an kleinen Stellen und in Ecken: 5-10 %
  • Schimmel an mehreren Stellen ohne Gesundheitsgefahr: 20 %
  • Bei Sanierung und Trocknung: bis zu 80 %

Es besteht jedoch allgemeine Rechtsunsicherheit: Wenn der Mieter wegen der krisenbedingten Energieeinsparung nicht heizen beziehungsweise lüften kann, wird man ihm diese Versäumnisse nicht anlasten können. Der Schimmel entstand in diesen Situationen aus der Sphäre des Mietobjektes, für das der Vermieter einzustehen hat.

Schimmel Konflikte vermeiden | Beispiel 2:
Ausgangslage

Ein Vermieter verlangt von seinen Mietern, dass zwischen Schrank und Außenwand ein Abstand von 10 Zentimetern einzuhalten ist. Der Mieter hält sich nicht an die Vorgabe. An der Außenwand hinter dem Schrank entsteht Schimmel. Die Frage lautet: Hat der Mieter Minderungsansprüche?Gesetzlich existiert keine Vorschrift, diesen Abstand einzuhalten. Doch es besteht die Möglichkeit, einen Hinweis auf Schimmelvermeidung im Mietvertrag zu vereinbaren. Auch in diesem Fall herrscht Rechtsunsicherheit.

Der Bundesgerichtshof ist beim Zirkulationsabstand offener geworden. Es ist nicht auszuschließen, dass er den Vermietern erlaubt, für den Krisenwinter im Rahmen der gegenseitigen Treuepflicht die Einhaltung eines Zirkulationsabstand zu verlangen, solange die Räume nutzbar bleiben.

Schimmel Konflikte vermeiden | Beispiel 3:
Ausgangslage

Ein Vermieter lässt die Warmwasser-Temperatur in der Nacht zwischen 22 und 5 Uhr absenken. Wie sieht es aus mit den Rechten der Mieter? Die Versorgung mit warmem Wasser über 24 Stunden wird als Wohnungsbeschaffenheit angesehen. Insbesondere Schicht- und Nachtarbeiter, Familien mit kleinen Kindern oder Behinderten benötigen zur Aufrechterhaltung menschenwürdigen Wohnen auch nachts warmes Wasser.

Besteht jedoch eine greifbare Energiekrise, etwa einer Gefahr von Gasabschaltungen, können wir erwarten, dass die Gerichte davon abweichen.

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