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Fehlverhalten kommt Mieter teuer zu stehen

13. November 2022

Bildlizenz: Zerbor

Besteht ein Verdacht auf Schimmelbildung, sollten Mieter schnell handeln und ihren Vermieter umgehend informieren. Der haftet nämlich für den Schaden und seine fachgerechte Sanierung. Informiert der Mieter seinen Vermieter nicht über mögliche Schäden und verweigert ihm bei einem Verdacht den Zutritt zur Wohnung, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München.

Unangenehme Folgen nach Gerichtsurteil

In der Verhandlung ging es um eine Geruchsbelästigung, die mehr als zwei Wochen lang die Bewohner eines Mietshauses in München belästigt hatte. Als Herkunftsort für den Gestank konnte eindeutig eine Einzimmerwohnung im Erdgeschoss des Gebäudes ermittelt werden. Die Vermieterin befürchtete einen Schimmelschaden als Ursache und verlangte Einlass in die Wohnung, um ihren Verdacht überprüfen zu können. Dem kam der Mieter nicht nach. Der Fall landete vor Gericht. Das Amtsgericht München urteilte am 10. Dezember 2015, dass der Mieter eine Besichtigung der Wohnung durch die Vermieterin nach einer Vorankündigung von fünf Werktagen dulden müsse.

Das Gericht urteilte gemäß § 241 Abs. 2, § 242 und § 535 BGB. Demnach kann ein Vermieter alle fünf Jahre eine Besichtigung der Mietwohnung verlangen. Diese entspricht einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung. Hintergrund ist, dass Vermieter nicht über Jahre – möglicherweise Jahrzehnte – von der Kontrolle ihres Eigentums ausgeschlossen werden dürfen. Da der vermeintliche Schimmelgeruch sich über zwei Wochen gehalten habe, hätte eine negative Einwirkung auf die Sachsubstanz erfolgen können. Für den Beklagten hatte das Urteil teure Folgen. Er hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Daneben setzte das Gericht den Streitwert auf 445 Euro fest.

Mit dem KLIMAGRIFF® Gewissheit haben

Egal ob Mieter oder Vermieter – ein Rechtsstreit aufgrund eines Schimmelschadens ist immer unangenehm und teuer. In der Regel stehen solche Vorfälle immer am Ende einer Kausalkette, die mit der Ursache für Schimmelbildung ihren Anfang nimmt. Schimmel entsteht immer dann, wenn zu hohe Feuchtigkeit auftritt. Dies kann aufgrund eines baulichen Mangels geschehen oder wegen falschen Lüftungsverhalten. Um hier auf der sicheren Seite zu sein und die Ursache eines Schimmelschadens frühzeitig herauszufinden, hat sich der KLIMAGRIFF® als verlässliches Instrument erwiesen.

Der praktische Helfer wird direkt am Fenstergriff montiert. Dort misst der KLIMAGRIFF® die Raumtemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit. Mittels Kompasssensor erkennt der Minicomputer, ob das Fenster geschlossen oder geöffnet ist, ob es weit offen steht oder auf Kipp. Ein einfaches Ampelsystem zeigt dem Wohnungsnutzer an, wann er was wann machen soll. Die gewonnenen Daten werden gespeichert und ausgewertet. Daraufhin erstellt der KLIMAGRIFF® für beide – Mieter und Vermieter – ein Lüftungsprotokoll. Bei einem Schimmelbefall können aufgrund des Protokolls die richtigen Schlüsse gezogen werden: Entweder der Mieter muss sein Lüftungsverhalten umstellen, um künftige Schimmelschäden zu vermeiden, oder der Vermieter muss einen baulichen Mangel als Schadensursache identifizieren und beheben lassen.

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Geschäftsführer der Klimagriff GmbH,
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